Mit dem im November 2010 in Kraft getretenen Energiedienstleistungsgesetz (EDL-Gesetz) wurden die Vorgaben der EU-Energiedienstleistungs-Richtlinie (EDL-Richtlinie) aus dem Jahr 2006 sowie der EU-Energieeffizienzrichtlinie aus dem Jahr 2012 für die Akteure auf dem deutschen Energiedienstleistungsmarkt verbindlich.
Danach sollen alle Marktpartner gleichermaßen am Energieeffizienzmarkt teilhaben und mit ihren Angeboten zur Marktentwicklung beitragen. Energieversorger sind demnach verpflichtet, Endkunden über Energiedienstleistungen, Energie-Audits, Energieberatungen oder Energieeffizienzmaßnahmen zu informieren. Institutionen des öffentlichen Sektors werden verpflichtet, eine Vorbildfunktion bei der Verbesserung der Energieeffizienz (zum Beispiel durch Energieeinsparungen in Gebäuden unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit) einzunehmen und erfolgreiche Maßnahmen bekannt zu machen.
Ziel der Maßnahmen nach dem EDL-Gesetz ist es, die Effizienz der Energienutzung durch Endkunden in Deutschland mit Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienzmaßnahmen kostenwirksam zu steigern. Dazu legt die Bundesregierung Energieeinspar-Richtwerte fest sowie eine Strategie zur Erreichung dieser Ziele. Des Weiteren ist sie zur Erstellung von Energieeffizienz-Aktionsplänen verpflichtet.
Unterstützt werden die Erreichung der Energieeffizienzziele durch diverse andere gesetzliche Regelungen. Ein Beispiel ist die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte (AVV EnEff). Diese verpflichtet die Bundesbehörden, bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen besondere Kriterien zur Energieeffizienz vorzugeben.
Im Januar 2009 wurde die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) eingerichtet. Die BfEE verfolgt das Ziel, die Endenergieeffizienz in Deutschland zu steigern und dazu beizutragen, den Markt für Energiedienstleistungen, Energieaudits und andere Effizienzmaßnahmen weiterzuentwickeln. Einzelheiten zu den Aufgaben der BfEE sind in § 9 EDL-Gesetz geregelt. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bfee-online.de/bfee/.